Ihr Weg zu uns

Wir wissen: Der Schritt in ein Hospiz ist oft ein emotionaler und nicht immer einfacher.
Deshalb möchten wir Ihnen hier ganz genau erklären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie die Aufnahme funktioniert und wie wir Sie gerne begleiten – von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Einzug.

Wann ist eine Aufnahme möglich?

Eine Aufnahme im Hospiz Sankt Katharina ist möglich, wenn:

Unheilbare Erkrankung

Die betroffene Person leidet an einer fortschreitenden, nicht heilbaren Krankheit wie z. B. Krebs, einer neurologischen Erkrankung oder Organinsuffizienz. Ziel ist nicht mehr die Heilung, sondern die Linderung von Beschwerden.

Fortgeschrittenes Stadium

Die Erkrankung ist so weit fortgeschritten, dass sie das tägliche Leben spürbar beeinträchtigt.
Körperliche Kräfte nehmen ab, und die Bewältigung des Alltags sowie der Umgang mit Beschwerden erfordern zunehmend Unterstützung und Zuwendung.

Palliativmedizin gewünscht oder notwendig

Eine palliativmedizinische Versorgung ist entweder medizinisch erforderlich oder ausdrücklich vom Gast bzw. den Angehörigen gewünscht.
Linderung von Symptomen, nicht Lebensverlängerung steht im Fokus.

Begrenzte Lebenserwartung

Die behandelnden Ärzt:innen gehen davon aus, dass die verbleibende Lebenszeit auf Wochen oder wenige Monate begrenzt ist.
Dies ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Was kostet ein Aufenthalt im Hospiz?

Bei Vorlage der ärztlichen Bescheinigung und nach Prüfung und Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenkasse übernimmt diese 95 % der Kosten.
Die restlichen 5 % sind vom Träger des Hospizes über Spenden zu finanzieren.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 95 % der Hospizkosten, sobald die ärztliche Bescheinigung vorliegt und die Kasse die Kostenübernahme bestätigt hat.

Nein, ein Eigenanteil muss nicht gezahlt werden. Die restlichen 5 % werden vollständig durch Spenden gedeckt.

Es kann jedoch zu kleinen privaten Ausgaben kommen, z. B. für persönliche Wünsche

Für Medikamente fallen die gesetzliche Zuzahlungen an– sofern keine Befreiung vorliegt.
Persönliche Wäsche wird nur dann durch das Hospiz übernommen, wenn keine Angehörigen diese Aufgabe übernehmen können. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung separat.

Ja – Angehörige dürfen nach Absprache gerne mitessen oder auch im Haus übernachten, wenn der Wunsch besteht und Platz vorhanden ist.
Übernachtungen im Zimmer des Gastes sind möglich. Für ein eigenes Angehörigenzimmer oder das Mitessen gelten gesonderte Regelungen.

Wir sind für Sie da

Für alle Fragen zur Aufnahme, Besichtigung oder medizinischen Einschätzung stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite:

Judith Christanz

Hospizleitung

Telefon:
📞 +49 69 4603 2101

E-Mail:
✉️ christanz@hospiz-sankt-katharina.de

Adresse:
📍 Seckbacher Landstr. 65E
60389 Frankfurt am Main

Sabine Heidemann-Kempf

Verwaltung

Telefon:
📞 +49 69 4603 2104

E-Mail:
✉️ verwaltung@hospiz-sankt-katharina.de

Adresse:
📍 Seckbacher Landstr. 65E
60389 Frankfurt am Main

Marcus Meinhardt

Pflegedienstleitung

Telefon:
📞 +49 69 4603 1187

E-Mail:
✉️ meinhardt@hospiz-sankt-katharina.de

Adresse:
📍 Seckbacher Landstr. 65E
60389 Frankfurt am Main

Anke Cörten

stv. Pflegedienstleitung

Telefon:
📞 +49 69 4603 1187

E-Mail:
✉️ coerten@hospiz-sankt-katharina.de

Adresse:
📍 Seckbacher Landstr. 65E
60389 Frankfurt am Main

So erreichen Sie uns

Hospiz Sankt Katharina
Seckbacher Landstraße 65E
60389 Frankfurt am Main

  • Mit dem Auto: Parkplätze sind auf dem Parkplatz des Sankt Katharinen Krankenhauses gegen Parkgebühren vorhanden.

  • Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Gute Erreichbarkeit über U-Bahnlinie U4 (Station: Seckbacher Landstraße)

Sie haben noch Fragen?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung.
Wir nehmen uns Zeit – und sind gerne für Sie da.