Daten der Gäste
Das Hospiz stellt für die Gäste im Sinne des § 39a SGB V die stationäre Versorgung sicher und erbringt für Pflegebedürftige im Sinne des SGB XI Leistungen der vollstationären Pflege (§ 72 SGB XI).
Zur Aufgabenerfüllung werden Daten für folgende Zwecke erhoben, verarbeitet und genutzt:
- Feststellung des Versicherungsverhältnisses
- Dokumentationspflicht aus Hospizvertrag und gesetzlichen Vorschriften
- Prüfung und Gewährung von Leistungen, Kostenerstattung
- Prüfrechte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
- Abrechnung mit Kostenträgern und anderen Leistungserbringern
- Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung sowie statistische Zwecke
Beschreibung der erhobenen Daten
Daten zur Person:
- Name, Vorname, Anschrift, Geburtsname und -datum
- Telefonnummer, Geschlecht, Familienstand, Konfession, Staatsangehörigkeit, Beruf
- Daten von Familienangehörigen, Bankverbindung, Rentenversicherungsnummer
Daten zum Hausarzt/Einweisenden:
- Mit- oder nachbehandelnder Arzt; Name, Vorname, Berufsbezeichnung, Arztnummer, Anschrift, Telefonnummer
Daten zur Kranken-/Pflegeversicherung:
- Gesetzlich/privat, Bezeichnung und Anschrift der Kasse/Versicherung
- Institutskennzeichen, Versichertenstatus, Versicherungsnummer
- Daten über versichertes Mitglied, Gültigkeitsdatum der Versichertenkarte
Daten zur einweisenden/verlegenden Klinik:
- Name, Anschrift, Institutskennzeichen, Tag, Uhrzeit
Daten zu Pflegepersonen:
- Stammdaten, Beginn/Ende der Pflegetätigkeit, Meldegründe
- Angaben zur Rentenversicherungspflicht, Beitragseinzug/-abführung
- Angaben zur Qualifikation, Daten für statistische Meldung nach § 109 SGB XI
Daten zu gesetzlichen Vertretern:
- Name, Anschrift, Telefonnummer
Empfänger von Patientendaten: Eine Übermittlung erfolgt im Rahmen gesetzlicher Vorschriften und des Hospizvertrags; darüber hinaus nur nach vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung des Patienten oder seiner Bevollmächtigten.
Regelfristen für Speicherung/Löschung: Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden Daten routinemäßig gelöscht bzw. vernichtet, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Beweissicherung erforderlich sind.